Das Brechen von Siegeln oder Sicherheitsplomben kann je nachdem, ob die Plombe von einer Behörde oder von einem Unternehmen angebracht wurde, strafrechtlich unterschiedlich geahndet werden. Die Strafe kann je nach den Umständen des Einzelfalls Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sein.

Hat der Einsatz von Sicherheitsplomben rechtliche Folgen?

Was passiert, wenn man die Plombe am Stromzähler entfernt? Wer darf die Zollplombe entfernen?

Die Zerstörung von Sicherheitsplomben ist nicht nur wegen des möglichen Verlustes, Diebstahls oder der Manipulation ein problematisches Ereignis, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Haftungsausschluss

Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Er dient lediglich der Information und soll Ihnen helfen, die Folgen der Verwendung von Sicherheitssiegeln oder Sicherheitsplomben zu verstehen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, professionellen Rechtsrat einzuholen, wenn Sie sich über die rechtlichen Konsequenzen der Verwendung von Siegeln und Plomben nicht im Klaren sind.

Siegelbruch – eingesetzt durch Behörden oder öffentliche Stellen

Wer ein solches Siegel bricht, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich nach §136 StGB strafbar. Die Strafe ist je nach Schwere des Falles Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

§136 des Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf den Verstrickungsbruch oder den Siegelbruch. Dieser Paragraph regelt den Tatbestand des Bruchs eines Siegels, einer Marke oder eines Zeichens, das von einer Behörde oder einer öffentlichen Stelle zur Sicherung einer Sache oder eines Ortes angebracht worden ist. Dabei kann es sich z.B. um das Brechen eines Siegels an einer versiegelten Wohnung oder einem versiegelten Lagerraum handeln.

Siegelbruch – eingesetzt durch ein Unternehmen

Eine Strafe für das unrechtmäßige Brechen eines Siegels oder einer Sicherheitsplombe eines Unternehmens ist gesetzlich nicht speziell geregelt. In diesem Fall kann jedoch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verletzung des Eigentumsrechts oder Diebstahls erfolgen. Die Strafe hängt von den Umständen des Falles ab und kann Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sein.

In bestimmten Fällen können auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn durch den Bruch eines Siegels oder einer Sicherheitsplombe ein finanzieller Schaden entstanden ist. In solchen Fällen kann das Unternehmen den Verursacher auf Schadenersatz verklagen.

Gegebenenfalls ist auch §303 des Strafgesetzbuches (StGB) einschlägig, da das unbefugte Entfernen oder Beschädigen einer Sicherheitsplombe als Sachbeschädigung gewertet werden kann. Eine Sicherheitsplombe wird häufig verwendet, um den unbefugten Zugang zu bestimmten Gegenständen oder Bereichen zu verhindern. Das unbefugte Entfernen oder Beschädigen einer Sicherungsplombe kann einen Verstoß gegen §303 StGB darstellen und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Wer darf die Zollplombe öffnen?

Insbesondere für den Fall, dass eine Plombe / ein Siegel während der Beförderung von Waren beschädigt oder entfernt wird, sieht die Zollverordnung (ZollV) in § 30 Abs. 7 Nr. 16 vor, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO vorliegt, wenn die Waren auf ein anderes Beförderungsmittel umgeladen werden, ohne dass dies in den Beförderungspapieren vermerkt und der nächsten Zollstelle mitgeteilt wird.
Dies bedeutet, dass bei einer Verletzung der Plombe / des Siegels oder einer sonstigen Beschädigung des Verschlusses vor der Umladung auf ein anderes Beförderungsmittel ein genauer Vermerk über die Beförderung in den Beförderungspapieren vorzunehmen ist. Wird dies unterlassen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO geahndet werden kann.

Weitere Straftaten

Sicherheitssiegel und -plomben sind immer ein Versprechen und eine “Besiegelung” dieses Versprechens. Je nach dem Grund für die Anbringung (das Versprechen) der Plomben können bei einer unbefugten Entfernung der Plombe weitere Straftatbestände erfüllt sein.
Plomben dürfen daher immer nur von dazu befugten Personen entfernt bzw. geöffnet werden. Wer dies ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Energieversorgern sind dies in der Regel die qualifizierten Installateure, bei verzollten Waren die Mitarbeiter des Zolls oder der Finanzbehörden, bei Unternehmensprozessen die unterwiesenen Mitarbeiter, etc..

 

Ausnahmen

In einigen Fällen kann das Entfernen oder Beschädigen einer Sicherheitsplombe aus legitimen Gründen erfolgen, z.B. wenn der Zugang zu einer Notfallausrüstung oder einem Notausgang erforderlich ist. In solchen Fällen muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Entfernung oder Beschädigung gerechtfertigt war und dass keine strafrechtliche Verantwortung besteht.

Handlungsempfehlung beim Einsatz von Plomben und Siegeln

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass ihre Waren und Güter durch geeignete Sicherheitsplomben geschützt sind, um Diebstahl, Zerstörung oder Manipulation und damit mögliche Straftaten zu verhindern.
Ebenso wichtig ist es, dass das Personal angemessen geschult wird, um zu verstehen, wie Sicherheitsplomben und Sicherheitssiegel zu handhaben sind und wie mögliche Beschädigungen erkannt werden können.

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